Klasse in allen Klassen

Wir bilden zum Berufskraftfahrer aus!

Klasse in allen Klassen

Information zu den Fahrerlaubnisklassen

Sehr gerne bereiten wir dich intensiv auf den Erwerb deines Führerscheins vor.
Einfach Führerscheinklasse anklicken und Einzelheiten erfahren.

Hinweis zu den Führerscheinklassen

  • Klasse A: Motorradführerschein, leistungsunbegrenzt
  • Klasse A2: Motorradführerschein, bis 35 kW
  • Klasse A1: Leichtkrafträder

  • Klasse AM: Kleinkrafträder
  • Mofa Prüfbescheinigung
  • Klasse B, B197, BE: PKW-Führerschein ab 18 Jahre

  • Klasse BF: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

  • Klasse B/ B197/ BE darf auch als begleitendes Fahren erworben werden.

  • Klasse C, CE: LKW-Führerschein
  • Klasse L, T: Traktor-Führerschein

Beschreibung der Führerscheinklassen und Ausbildung

A

Krafträder, auch mit Beiwagen
Mindestalter: 24 Jahre
Dreirädrige Kfz mit mehr als 15kW
Mindestalter: 21 Jahre
Bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Mindestalter: 20 Jahre
Bermerkung: bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist kein Theorieunterricht und nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

Eingeschlossene Klasse: AM, A1, A2

A2 Leichtkrafträder

Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM, A1

Bemerkung: bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist kein Theorieunterricht und nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

A1 Leichtkrafträder

Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 125 ccm, max 11 kW u. 0,1 kW/kg >
Dreirädrige Kfz bis 15kW über 50 ccm oder bbh über 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Ausbildung für die Klassen A, A2 und A1:
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff), 4 Doppelstunden Zusatzstoff)

Praxis
: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten von 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.
Gesetzlich vorgeschrieben Sonderfahrten bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b) auf die Klasse A2 und bei Vorbesitz der Klasse A2 auf A, wenn diese Klassen weniger als 2 Jahre im Besitz ist: 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.

AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, max 50 ccm bzw. 4 kW Nennleistung
Mindestalter: 16 Jahre

Bemerkung: Zusammenfassung der Kl. M+S

Ausbildung:
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 DS Zusatzstoff -Ausbildung

Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Mofa

Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildung:
Theorie: 6 DS -Ausbildung

Praxis: 90 MInuten fahrpraktische Ausbildung

Wichtiger Zusatz zur allgemeinen Erklärung bei den Motorradklassen:
Beim Aufstieg der Klasse A1 auf A2 und beim Aufstieg der Klasse A2 auf A1 ist keine theoretische, sondern nur eine praktische Prüfung erforderlich, wenn die vorhergehende Klasse mindestens zwei Jahre im Besitz ist!

Bevor wir in die praktischen Prüfung starten, überzeugen wir uns von den Fahrfertigkeiten und den Kenntnissen vom Verhalten im Strassenverkehrs des Führerscheinbewerbers in den individuell erforderlichen Fahrstunden.

SPRECHEN SIE UNS AN!

B: Kraftwagen bis 3,5 t zG

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zG folgende Anhänger ziehen:
max 8 Personen außer dem Fahrer,
auch mit Anhänger bis 750 kg zG zG Zug max. 3.500 kg, wenn zG Anhänger über 750 kg
Kein Vorbesitz erforderlich, Eingeschlossene Klasse: AM, L
Mindestalter: 18 / 17 BF

Ausbildung:
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff), 2 Doppelstunden Zusatzstoff)

Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten von: 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

B197

Wenn Ihr die Klasse B197 erwerben möchtet, sind gesetzlich die gleichen Vorschriften gültig bezüglich der Anzahl der Theoriestunden und der zu absolvierenden Sonderfahrten.

Der Unterschied zur Fahrerlaubnis Klasse B liegt in diesen wesentlichen Punkten:     

  • Eure Ausbildung findet zum größten Teil auf einem Automatikfahrzeug statt, wie auch Eure praktische Prüfung.
  • Nach mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug wird eine interne, 15-minütige Testfahrt mit Eurem/Eurer Fahrlehrer*in absolviert und Ihr erhaltet hierfür eine Bescheinigung.
  • Mit diesem Führerschein dürft Ihr nach Eurer bestandenen praktischen Prüfung Schaltfahrzeuge und Automatikfahrzeuge fahren.
  • Wichtig: Wenn Ihr auch die Fahrerlaubnis Klasse BE erwerben möchtet, dürft Ihr mit B197 als Vorbesitz nur Zugfahrzeuge mit Automatikgetriebe verwenden.

B96

Kombination der Kl. B und Anhänger; zG Zug über 3.500 kg, aber max 4.250 kg
Keine Prüfung, aber besondere Schulung , Eingeschlossene Klasse: AM, L
Mindestalter: 18 / 17 BF

BE

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkws, aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Vorbesitz erforderlich: Klasse B, Eingeschlossene Klasse: AM, L

Ausbildung:
Theorie: Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten von 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE kann ab 17 mit begleitetem Fahren und ab 18 uneingeschränkt erworben werden.

C

Kfz mit einer zG über 3.500 kg
Max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klasse: C1, Vorbesitz Kl. B notwendig

Bemerkung: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Grundausbildung”

CE

Kombination aus Kfz der Klasse C
Mmit Anhänger
oder Sattelanhänger über 750 kg zG
Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, beiVorbesitz Kl. C

Bemerkung:
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Grundausbildung”
Seit 2019 ist beschleunigte Grundqualifikation bei uns möglich!

Ausbildung:
Theorie Klasse C: 6 Doppelstunden Grundstoff, 10 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorie Klasse CE: 6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) und den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten:

B auf C

C1 auf C

C auf CE

Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE

Solo

Zug

Gesamt

 Überland 5

3

5

3

5

8

 Autobahn 2

1

2

1

2 3
 Dunkelheit 3

1

3

0

3 3
Für alle LKW-Klassen (C, CE) gilt:

Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung:

  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild
  • Ausweis
  • Erste-Hilfe-Kurs

Dauer der praktischen Prüfung: 75 Minuten

L 

Mindestalter 16 Jahre.

Definition der FE-Klasse:
Zugmaschinen max. 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH1), auch mit Anhänger Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger.

Ausbildung:
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff, Theoretische Prüfung erforderlich.

Praxis: Keine praktische Ausbildung erforderlich, keine praktische Prüfung.

T

Mindestalter 16 Jahre.

Definition der FE-Klasse:
Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

Ausbildung:
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff), 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und Ihrem Lernfortschritt)

Eingeschlossene Klassen: L, AM Theoretische und praktische Prüfung vorgeschrieben.

Für Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h.

Weitere wichtige Informationen

Für die Führerscheinklassen AM, L, T, A1, A2, A, B, BE sind folgende Unterlagen zur Antragstellung auf der Verwaltungsbehörde einzureichen:

Weitere Informationen zu den Führerscheinklassen unter Fahrlehrerverband-BW.

Außerdem bieten wir ein intensives Seminarprogramm an, als Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung oder als Auffrischungsseminar:

  • Spritspartraining

  • ASF (Nachschulung fahrauffällig gewordener Fahranfänger, mehr …

  • Fahrstunden nach Bewegungseinschränkung oder Krankheit

  • Senioren-/Seniorinnen-Auffrischungs-Fahrstunden

  • spezielles Kreiseltraining

  • spezielles Autobahntraining

Dein Buchheit-Fahrlehrer-Team macht dich mobil und bringt dich zum Erfolg!